Geschäftsordnungsanträge dominieren Sitzung

Gemeinderatssitzung vom 17.07.2025

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nachdem die Karenzzeit im Vorfeld der OB-Wahl vorbei ist, möchten wir heute auf die Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2025-2028 und auf die Gemeinderatssitzung vom 17.07.2025 eingehen.

Unsere Fraktion CDU-Wählerblock hatte sich im Vorfeld der Haushaltsplan-Beratungen für 2025 intensiv in den von der Stadtverwaltung vorgelegten Entwurf eingearbeitet. Für die Haushaltsplan-Beratungen haben wir 16 Anträge gestellt, von denen 7 Anträge darauf abzielten, umfassendere Informationen zu erhalten. Ziel war, uns ein aktuelles Bild von der finanziellen Lage und der Leistungsfähigkeit der Stadt Giengen zu verschaffen.

Ein Problem ist, dass bis heute keine Jahresabschlüsse der Stadt Giengen für die Kernhaushalte der zurückliegenden fünf Jahre vorliegen. Seit Umstellung auf die Doppik im Jahr 2020 wurden keine geprüften Jahresabschlüsse vorgelegt. Damit war es schwer einen Überblick zu bekommen. Es war uns nicht möglich, wesentliche Bilanzpositionen wie die Höhe des Vermögens oder der Rücklagen genau zu ermitteln. Trotzdem konnten wir auf Basis der von der Stadtverwaltung gelieferten Zahlen und Unterlagen einige grundlegende Kennzahlen aufbereiten.

Der städtische Haushalt besteht aus dem sog. Kernhaushalt, in dem die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung erfasst werden, sowie aus dem Haushalt der Eigenbetriebe Gebäudemanagement und Stadtentwässerung. Für die folgenden Erläuterungen haben wir Kernhaushalt und Gebäudemanagement konsolidiert, um einen besseren Überblick zu bekommen als bei getrennter Betrachtung dieser Haushalte. Die Stadtentwässerung haben wir nicht berücksichtigt, da dieser Haushalt über Gebühren gegenfinanziert wird, die jeweils an die notwendigen Ausgaben angepasst werden.

Der Haushaltsplan 2025 mit der Mittelfristigen Finanzplanung wurden am 19.12.24 durch den Gemeinderat verabschiedet. Die Genehmigung erfolgte nach Prüfung durch das Regierungspräsidium Stuttgart mit dem Haushaltserlass vom 17.03.25.

Die geplante Entwicklung für die nächsten Jahre stellt sich wie folgt dar:

Das Diagramm zeigt die Entwicklung der Liquidität und der Schulden von Kernhaushalt und Gebäudemanagement seit 2020 sowie die prognostizierte Entwicklung aufgrund der aktuellen mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 (Anm.: Unter Liquidität versteht man die liquiden Mittel – also das frei verfügbare Geldvermögen). Während sich Liquidität und Schulden von 2020 bis 2024 ähnlich entwickeln, geht die Schere ab 2025 deutlich auseinander. Die Verschuldung soll 2028 bei 40,58 Mio. € liegen und sich gegenüber 2023 mit 13,89 Mio. € innerhalb von fünf Jahren fast verdreifachen.

Das Regierungspräsidium zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis 2025, formuliert aber für die Zukunft, dass sich „nach der aktuellen Finanzplanung die stabile Finanzlage in den Folgejahren nicht fortsetzen“ wird. Für den Fall, dass die Planungen umgesetzt werden, wird ausgeführt, dass Kreditaufnahmen von 4.0 Mio. € je Jahr notwendig sind und der Schuldenstand eine kritische Größenordnung erreichen wird! Das Regierungspräsidium fordert daher Maßnahmen, um diesem zu erwartenden Abwärtstrend entgegen zu steuern. Es stellt fest, dass es unerlässlich ist, künftige Investitionen mit dem Schwerpunkt auf städtische Pflichtaufgaben zu priorisieren. Auch mahnt es an, dass die Auf- und Feststellung der Jahresabschlüsse für eine verlässliche Beurteilung zwingend notwendig sind und diese Rückstände bitte mit Nachdruck aufgearbeitet werden sollen.

Wir vom CDU-Wählerblock sehen uns von den Ausführungen des Regierungspräsidiums Stuttgart bestärkt. Bereits unsere Stellungnahme zum Haushaltsplan 2025 vom 14.11.24 stand unter dem Motto „Zukunft sichern – Prioritäten setzen!“

Wir werden uns anstrengen müssen, um mittelfristig unsere Handlungsspielräume zu erhalten. Im Zuge dieser Überlegungen haben wir als CDU-Wählerblock zwei Anträge eingebracht:

  • Antrag zum Erlass des Regierungspräsidiums zur Haushaltssatzung 2025 – Stellungnahme der Stadtverwaltung mit anschließender Aussprache

und

  • Antrag zur Erweiterung der Mittelfristigen Finanzplanung bis 2035 – Erstellung und Aussprache

Diese Anträge wurden von OB Henle in der Gemeinderatssitzung vom Donnerstag, den 17.07.2025 auf die Tagesordnung gesetzt. In der Vorbereitung ist uns aufgefallen, dass sich bereits in den Stellungnahmen der Stadtverwaltung die Aussagen fanden, dass keine weitere Aussprache erfolgen soll bzw. eine Diskussion nicht sinnvoll sei.

Unmittelbar nachdem unser erster Antrag (Haushaltserlass) aufgerufen wurde und Herr Oberbürgermeister Henle nach seiner Stellungnahme die Rednerliste eröffnete, erfolgte durch die SPD-Fraktion ein Antrag zur Geschäftsordnung, die Rednerliste zu schließen. Sowohl die Mitglieder der SPD-Fraktion als auch der Fraktion Unabhängige/Grüne stimmten mit ihrer Stimmenmehrheit bei einer Enthaltung für diesen Antrag und der Tagesordnungspunkt wurde ohne weitere Möglichkeit zur Diskussion beendet.

Unmittelbar nachdem unser zweiter Antrag (Erweiterung der Mittelfristigen Finanzplanung) von Herrn Oberbürgermeister Henle aufgerufen wurde, erfolgte durch die Fraktion Unabhängige/Grüne ein Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Sowohl die Mitglieder der Fraktion Unabhängige/Grüne als auch der SPD-Fraktion stimmten mit ihrer Stimmenmehrheit für diesen Antrag und der Tagesordnungspunkt wurde ohne weitere Möglichkeit zur Diskussion vertagt.

Nicht nur wir als Fraktion, sondern auch Besucher der Sitzung waren von diesem Verhalten der beiden Fraktionen mehr als überrascht. Ist das ein sinnvolles Vorgehen im Rahmen des demokratischen Diskurses? In beiden Fällen wurde damit der unserer Meinung nach dringende Beratungsbedarf zu den Finanzen der Stadt Giengen besonders über den kurzfristigen Planungshorizont von 4 Jahren hinaus verhindert.

Als Mitglieder des Gemeinderates sehen wir uns in der Pflicht die städtischen Finanzen kritisch zu hinterfragen und lebendig über die zur Verfügung gestellten Inhalte zu diskutieren. Eine mehrheitliche Ablehnung von Anträgen ist das eine, eine Unterbindung der Inhalte und des zugehörigen Gesprächsbedarfs erscheint dagegen äußerst fragwürdig zu sein.