Märzsitzung des Gemeinderats

Zum Sportentwicklungsplan und dem Sportstättenkonzept Schießberg und der Beratung im Gemeinderat am 20.03.25

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

an dieser Stelle wollen wir Ihnen ergänzende Informationen zur Sitzung des Gemeinderats am 20.03.2025 zur Verfügung stellen. 

Zum Hintergrund: Am 05.11.2020 beschloss der Gemeinderat den unter Mithilfe des Stuttgarter Instituts für Kooperative Planung und Sportentwicklung (ikps) ausgearbeiteten Sportentwicklungsplan. Im Abschlussbericht wurden auf 88 Seiten der aktuelle Bestand an Sportanbietern und Sportstätten ermittelt, die Ergebnisse der Befragungen der Schulen und Sportvereinen dargestellt, daraus eine Bestands-Bedarfs-Bilanzierung abgeleitet und Ziele und Empfehlungen ausgesprochen.

In der Bedarfsbilanzierung für Sportplätze wird auf Seite 52 ausgeführt, dass die Bilanz der Sportplätze für die Gesamtstadt Giengen im Sommer für den Trainingsbetrieb eine sehr gute Versorgungslage mit der Tendenz zur Überversorgung zeigt. Im Winter ist von einer knappen aber ausreichenden Versorgung mit Sportplätzen in Giengen auszugehen. Als eine von vielen Empfehlungen wurde auf S. 69 für die Fußballmannschaften der Kernstadt – also den Vereinssport – zwei Naturrasenplätze und ein Kunstrasenplatz als Bedarf benannt.

In den Folgejahren entstand unter Federführung von SportConcept das Konzept, die bestehenden Strukturen auf dem Schießberg zu verändern und einen Sportpark mit neu zu bauendem Stadion und mehreren neuen Sportplätzen zu errichten. Dieses Konzept wurde am 29.06.23 vom Gemeinderat verabschiedet. In der Gemeinderatssitzung vom 26.09.24 wurde bekannt gegeben, dass dem urprünglichen Konzept artenschutzrechtliche Bedenken entgegenstehen und die Firma SportConcept daher damit beauftragt wurde, eine mit dem Naturschutz kompatible Variante – auch im Bestand – zu erarbeiten. Diese wurde am 18.11.24 der Planungsgruppe Schießberg vorgestellt und im März 2025 dem Gemeinderat.

Im Zeitraum Oktober – Dezember 2024 wurde im Gemeinderat über den Haushaltsplan 2025 und die Mittelfristige Finanzplanung 2026 – 2028 beraten. Während noch für 2025 ein positives Ergebnis erwartet wird, sieht es für die Zukunft deutlich schlechter aus: Der Ergebnis-Haushalt weist ausschließlich Verluste mit steigender Tendenz aus (0,4 Mio. € in 2026, 1,7 Mio. € in 2027 und 2,1 Mio. € in 2028). Die Verschuldung im Kernhaushalt mit Eigenbetrieb Gebäudemanagement (ohne Eigenbetrieb Stadtentwässerung) steigt von 13,89 Mio. € im Jahr 2023 auf 40,58 Mio. € im Jahr 2028 an. Dies ist eine Verdreifachung der Schulden in nur 5 Jahren!

Nachdem der Gemeinderat während der Haushaltsberatungen keine substantiellen Informationen über das geänderte Sportstättenkonzept hatte, beantragte unsere Fraktion, die im Haushaltsplan für 2025 eingestellten 2,0 Mio. € mit einem Sperrvermerk zu versehen. Dieser wurde am 03.12.24 beschlossen.

Heute stellt sich die Situation wie folgt dar:

1.) Das neue Sportstättenkonzept wurde dem Gemeinderat vorgestellt. Die CDU-Wählerblockfraktion begrüßt das Sportstättenkonzept und hat diesem auch einstimmig zugestimmt. Der Charakter des Schießberg bleibt erhalten, der CO2-Fußabdruck ist wesentlich günstiger als gegenüber einem Stadion-Neubau und die Baukosten sind niedriger.
Kritisch sehen wir, dass es sich um ein rein bauliches Konzept handelt, das auch Investitionen in das Eigentum der dort ansässigen Vereine vorsieht. Bevor eine unklare Eigentums- und Nutzungs-Gemengelage entsteht, muss die Stadtverwaltung mit den beteiligten Vereinen klare rechtliche Vereinbarungen treffen. Davon ist uns (bisher) nichts bekannt.

2.) Sehr kritisch sehen wir, dass in der Mittelfristigen Finanzplanung nach heutigem Stand Millionenbeträge fehlen. Inzwischen ist klar, dass der Neubau des Pavillon 5 der Bühlschule um ca. 10 Mio. € teurer wird als geplant. Auch beim Neubau des technischen Rathauses entstehen weitere Ausgaben. Wenn man die gewünschten 2.800 qm mit dem aktuellen Baukostenindex von 4.500 €/qm multipliziert ergeben sich weitere 12,6 Mio. € an Mehrausgaben. Beide Projekte sollen 2029 fertig gestellt werden. Beide Projekte sind in der Mittelfristigen Finanzplanung in dieser Größenordnung noch nicht enthalten. Sollten beide Projekte wie geplant umgesetzt werden, steigen die Schulden je nach Baufortschritt und Zuschusshöhe um weitere 10-15 Mio. € auf weit über 50 Mio. € deutlich an.

3.) Positiv auf die Schuldenentwicklung könnte sich dagegen auswirken, wenn geplante Vorhaben nicht im angedachten Zeitraum verwirklicht werden können und sich nach hinten verschieben. Im Rahmen der Haushaltsberatungen kamen kritische Nachfragen aus dem Gemeinderat, ob die Stadtverwaltung überhaupt über ausreichend Personal verfügt, um die eingeplanten Vorhaben auch umzusetzen. Dies wurde dem Gemeinderat ausdrücklich versichert. Womit dieses Argument wieder abgeschwächt wäre.

4.) Positiv könnte sich auch das beschlossene Infrastruktur-Sondervermögen von 500 Mrd. € auswirken. Stand heute wissen wir aber nicht, ob die Stadt Giengen davon profitieren kann oder wird.

5.) Im September 2025 findet eine Gemeinderatsklausur statt, in der es auch um die weitere finanzielle Entwicklung geht.

Vor diesem Hintergrund hat der CDU-Wählerblock größte Bedenken, dass die Stadt Giengen mittelfristig in eine finanzielle Schieflage gerät. Es geht uns darum, unsere Handlungsfähigkeit zu erhalten. Und damit müssen wir jetzt beginnen.

Aus diesem Grund haben wir beantragt, den Beschluss über den Kunstrasenplatz auf September zu verschieben in der Hoffnung, dass wir dann mehr Klarheit haben werden. Als dieser abgelehnt wurde, mussten wir konsequenterweise gegen den Kunstrasenplatz stimmen.

Die Diskussion im Gemeinderat am 20.03. entzündete sich insbesondere an einer von der Verwaltung nachgereichten Vergleichsrechnung zwischen Naturrasenplatz und Kunstrasenplatz, die für uns einige wesentliche Fragen offen ließ. Auch fehlten detaillierte Angaben zu Abschreibungen und Zinsen. Diese sind aber äußerst wichtig, um die künftige Belastung des städtischen Haushalts vollständig abzubilden. Der finanzielle Aspekt und unsere oben genannten wirtschaftlichen Bedenken kamen dabei leider zu kurz. Selbstkritisch betrachtet kann dies auch an unserer Argumentationsführung gelegen haben.

Wir verstehen den Wunsch nach einem Kunstrasenplatz sehr wohl, haben aber aus finanzieller Sicht größte Bedenken. Sportstätten sind Voraussetzung sowohl für den Schulsport als auch für den Breitensport und damit für eine Stadt wie Giengen sehr wichtig! Dennoch, was nützt der Bevölkerung ein Kunstrasenplatz, wenn gleichzeitig andere Sportaußenanlagen Gefahr laufen, dass sie mangels Geldes auf absehbare Zeit nicht saniert werden können?

Die investiven Aufgaben einer Kommune werden in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben unterteilt. Unter die Pflichtaufgaben fallen der Bau von Kindergärten, Schulen, Feuerwehrhäusern, etc. während z. B. Kinderspielplätze, Freibäder und Stadtfeste zu den freiwilligen Aufgaben gehören. Vor dem Hintergrund der oben beschriebenen finanziellen Entwicklung der Stadt Giengen haben wir vom CDU-Wählerblock bereits in unserer Haushaltsrede 2025 darauf hingewiesen, dass wir künftig verstärkt gezwungen sein werden, zwischen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden und zu priorisieren. Pflichtaufgaben müssen wir zwingend umsetzen, dürfen jedoch dabei die freiwilligen Aufgaben nicht aus den Augen verlieren.

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Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich gerne direkt an die Mitglieder der CDU-Wählerblockfraktion.